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Samtweiß&Bling

Inh. Anna-Sophie Rönsch

Wanderuper Str.28

24963 TarpMobil: 0176 - 20 9 33 619

E-Mail:  look@samtweissundbling.de

 

 

Zuständiges Finanzamt: FA Flensburg

USt-IdNr.: 47 528 390 108

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Anna-Sophie Rönsch

 

Fotos und Inhalte unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz. Es ist eine ausdrückliche

Zustimmung für die Verbreitung erforderlich.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen,

Portraits und damit zusammenhängende Dienstleistungen

 

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Samtweiß&Bling gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Samtweiß&Bling nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden

Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Samtweiß&Bling hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Samtweiß&Bling, vertreten durch die Inhaberin Anna-Sophie Rönsch Wanderuper Str.28, 24963 Tarp. Telefon: +49 176 20 9 33 619

Email: look@samtweissundbling.de

Web: www.samtweissundbling.de

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE 47 528 390 108, die Steuernummer 15/168/03764

 

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Samtweiß&Bling bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Samtweiß&Bling durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Samtweiß&Bling ohne vorhergehendes Angebot von Samtweiß&Bling stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Samtweiß&Bling akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Honorar, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchen inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Reservierungspauschale von 50% des Gesamthonorars berechnet. Samtweiß&Bling bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den eingegangenen Betrag per E- Mail und damit werden die ersten 50% innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Samtweiß&Bling und
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von Samtweiß&Bling initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

Samtweiß&Bling ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Reservierungsgebühr dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen. Sei es u. a. aus Gründen, dass die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht stattfinden kann.

An- und Abreisen von Samtweiß&Bling erfolgen jeweils von Flensburg aus. Im Einzugsgebiet von Flensburg (10km Umkreis) werden hierfür keine Reisekosten erhoben. Übersteigt die An- und Abreise von Samtweiß&Bling den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,30 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 1-2 Nächten.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Samtweiß&Bling behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Samtweiß&Bling eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Samtweiß&Bling auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Samtweiß&Bling vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Samtweiß&Bling zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Samtweiß&Bling.

 

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Samtweiß&Bling ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Samtweiß&Bling ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Während eines Portrait Photo Shoots ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht
gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist Samtweiß&Bling oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Samtweiß&Bling wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Samtweiß&Bling verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Samtweiß&Bling und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Samtweiß&Bling übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.

 

6. Gewährleistung/Haftung

Gegen Samtweiß&Bling gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Samtweiß&Bling verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte je- doch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Inhaberin von Samtweiß&Bling) Samtweiß&Bling zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Samtweiß&Bling kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Samtweiß&Bling haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Samtweiß&Bling keinen Ersatz.

Samtweiß&Bling ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Samtweiß&Bling ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

Samtweiß&Bling haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Samtweiß&Bling haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Samtweiß&Bling keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Samtweiß&Bling hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Samtweiß&Bling zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.

Diese lautet: Samtweiß&Bling Anna-Sophie Rönsch, Friedrichstraße 10, 24937 Flensburg.

Samtweiß&Bling wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Samtweiß&Bling geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Samtweiß&Bling beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Samtweiß&Bling bestätigt worden
sind. Samtweiß&Bling haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Samtweiß&Bling. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Samtweiß&Bling.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Samtweiß&Bling an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Samtweiß&Bling zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Samtweiß&Bling über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Samtweiß&Bling bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Samtweiß&Bling.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

Samtweiß&Bling darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Samtweiß&Bling die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.

 

8. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Samtweiß&Bling bekanntgegeben werden, ist Samtweiß&Bling berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Samtweiß&Bling zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Samtweiß&Bling verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

 

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

 

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Handewitt. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Handewitt. 

 

 

 

 

Kontakt

0176 20 9 33 619

Flensburg

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